Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation gem. § 3 BÄO, § 2 ZHG oder § 4 BApO_barrierefrei (Seite 3)

Tätigkeit (insbesondere Erlaubnis, Arbeitslizenz, Approbation)

(im Herkunfts-/Ausbildungsland, für alle Tätigkeitsorte notwendig)

(nur bei Abschlüssen aus Drittstaaten)

5.

Erklärungen

Erklärungen
Ich habe in der Vergangenheit in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis gestellt:

6.

Wichtige Hinweise

Die Antragsunterlagen sind postalisch einzureichen. Eine Bearbeitung von Unterlagen/Bescheinigungen/Nachweisen, die per E-Mail übermittelt werden, erfolgt nicht.

Die für eine Bearbeitung notwendigen Unterlagen sind in folgender Form einzureichen: amtlich beglaubigte Kopie des fremdsprachigen Ausgangsdokuments verbunden mit der jeweiligen deutschen Übersetzung im Original (die Verbindungsstelle ist durch den Übersetzer zu siegeln). Eine Sammelbeglaubigung verschiedener Dokumente wird nicht akzeptiert.

Die amtlich beglaubigten Kopien werden nur von Behörden oder Notaren der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von deutschen Botschaften/deutschen Konsulaten anerkannt. Es werden keine Beglaubigungen von Übersetzern, Kirchen, Schulen, Studentenwerke u. Ä. akzeptiert.