Ein Strafregisterauszug der Justizbehörden bzw. ein polizeiliches/amtliches Führungszeugnis ist für alle Länder erforderlich, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz hatten. Die Bescheinigung/-en dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Sofern Sie bereits seit drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein Führungszeugnis der "Belegart O" vorzulegen, spätestens vor Erteilung der Approbation.