Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gem. § 10 Abs. 1 BÄO (Arzt) (Seite 4)

8.

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

Die Antragsunterlagen sind postalisch einzureichen.

Die für eine Bearbeitung notwendigen Unterlagen sind in folgender Form einzureichen:
Amtlich beglaubigte Kopie des fremdsprachigen Ausgangsdokuments verbunden mit der jeweiligen deutschen Übersetzung im Original (die Verbindungsstelle ist durch den Übersetzer zu siegeln).

Die amtlich beglaubigten Kopien müssen von Behörden oder Notaren der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von deutschen Botschaften/deutschen Konsulaten beglaubigt werden.

Die Übersetzung von Unterlagen muss durch einen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem von der deutschen Botschaft/vom deutschen Konsulat anerkannten allgemein beeidigten oder ermächtigten bzw. öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer erfolgen.

Für alle ausländischen Urkunden/Nachweise/Bescheinigungen aus Drittstaaten ist zum Nachweis die Bestätigung der Echtheit der Original-Urkunden durch die Haager Apostille bzw. durch die Bestätigung durch die Deutsche Botschaft erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

Die eingereichten Unterlagen/Nachweise/Bescheinigungen werden zum Bestandteil der Verwaltungsakte und können daher nicht zurückgegeben werden. Bei einem Zuständigkeitswechsel wird die entstandene Verwaltungsakte auf Anfrage unmittelbar an die nunmehr zuständige Stelle übersandt.

Die Bearbeitung dieses Antrags ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden auf Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF) vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, 1) in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.

Die Angaben zur Person sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Überprüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der Berufserlaubnis. Eine Weitergabe an andere öffentliche Stellen, insbesondere den Berufskammern, erfolgt nur, soweit es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist.

Auf die übrigen veröffentlichten Merkblätter wird an dieser Stelle ebenfalls verwiesen.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

9.

Unterschrift

Unterschrift

Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind.

Unterschrift