Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gem. § 10 Abs. 1 BÄO (Arzt) (Seite 2)

4.

Einzureichende Unterlagen bei einem Erstantrag

Einzureichende Unterlagen bei einem Erstantrag

1.

einen Identitätsnachweis,

2.

eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten
Erwerbstätigkeiten,

3.

eine amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf sowie gegebenenfalls der Bescheinigung über die vom Antragsteller erworbene Berufserfahrung (z.B. Diplom, Internatur, Ordinatur, Residentur)

4.

eine Erklärung, in Thüringen tätig werden zu wollen und eine Mitteilung des zukünftigen Arbeitgebers, für welche ärztliche Tätigkeit der Antragsteller den ärztlichen Beruf im Inland ausüben will (vom zukünftigen Arbeitgeber zu bestätigendes Formular in der Anlage),

5.

soweit vorhanden, den Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 der Bundesärzteordnung und die Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 37 Absatz 7 ÄApprO,

6.

die folgenden Unterlagen:
a) ein amtliches inländisches Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als drei Monate),

b) die Unterlagen, die von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats ausgestellt wurden und
belegen, dass der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich
seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt, oder,

c) wenn im Herkunftsstaat die Unterlagen nach Buchstabe b nicht ausgestellt werden, eine
eidesstattliche Erklärung oder in den Staaten, in denen es keine eidesstattliche Erklärung gibt,
eine feierliche Erklärung, die die betreffende Person im Herkunftsstaat oder im Inland vor einer
zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde oder gegebenenfalls vor einem Notar oder einer
entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation, die eine diese eidesstattliche oder feierliche
Erklärung bestätigende Bescheinigung ausstellt, abgegeben hat,

7.

eine im Inland ausgestellte ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist; soweit sich der Wohnsitz des Antragstellers nicht im Inland befindet, kann ein entsprechender Nachweis, der im Herkunftsstaat gefordert wird, vorgelegt werden oder, wenn im Herkunftsstaat kein derartiger Nachweis gefordert wird, eine von einer zuständigen Behörde des Herkunftsstaats ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als drei
Monate),

8.

Nachweis über das Bestehen eines Fachsprachentests (siehe Merkblatt Fach- Sprachnachweis) – kann nachgereicht werden, ist aber Voraussetzung für die Erteilung einer Berufserlaubnis.

5.

Für eine Verlängerung/Umschreibung der Berufserlaubnis sind folgende Nachweise vorzulegen:

Für eine Verlängerung/Umschreibung der Berufserlaubnis sind folgende Nachweise vorzulegen:

1.

Erklärung eines Arbeitgebers über die Bereitschaft zur Fortsetzung/Begründung des Arbeitsverhältnisses (vom zukünftigen Arbeitgeber zu bestätigendes Formular in der Anlage),

2.

ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) aus der hervorgeht, dass Sie für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nicht ungeeignet sind

3.

Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als drei Monate),