Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe_barrierefrei

Name
Geben Sie bitte Ihre bisherige Berufsschule oder die Berufsschule an, in der Sie dann Ihre schriftliche Prüfung ablegen werden:

Es ist erforderlich, sich vor Antragstellung in dieser Schule vorzustellen und zu klären, ob die externe Prüfung übernommen werden kann! Der Antrag ist danach mit einem Stempel der Schule zu versehen (siehe unten).

Geben Sie bitte Ihre praktische Einrichtung an, in der Sie dann Ihre praktisch-mündliche Prüfung ablegen werden:

(Zwischen der Einrichtung und der Berufsschule muss ein Kooperationsvertrag bestehen.)

Dem Antrag sind beizufügen:

1.

tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungswegs und des beruflichen Werdegangs

2.

Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift

3.

Erklärung, aus der hervorgeht, ob, wo und mit welchem Ergebnis Sie eine gleichartige Prüfung bereits absolviert haben und dass Sie nicht einen weiteren Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung gestellt haben (Anlage)

4.

Zeugnis über den allgemeinbildenden Schulabschluss in amtlich beglaubigter Kopie

5.

Abgangszeugnis oder zwei Jahreszeugnisse von absolvierter Pflegeausbildung in amtlich beglaubigter Kopie

6.

Nachweis eines mindestens 4-wöchigen Praktikumsplatzes in den Monaten Mai - Juni oder Oktober - Dezember zum Zwecke der Absolvierung der praktisch/mündlichen Prüfung; alternativ Arbeitsvertrag als Pflegehilfskraft

Hinweis:

Für die Zulassung zur Externenprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 330,00 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erhoben.

Unterschrift Antragstelle/rin

Stempel der Schule

Zustimmung erteilt: