Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der praktischen Ausbildung von Masseur, medizinischer Bademeister und Physiotherapie in privaten Praxen_barrierefrei (Seite 2)

Mindestanforderungen für die praktische Ausbildung von Masseuren und medizinischen Bademeistern sowie Physiotherapeuten

Private Praxen

Ausbildung:

Physiotherapeuten:
80 Stunden und / oder Fachgebiet Pädiatrie (160 Stunden)
Masseure und medizinische Bademeister:
200 Stunden und / oder Anerkennungspraktikum für die Dauer von 6 Monaten

Voraussetzungen:

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mindestens 2 Mitarbeiter - Praxisinhaber und eine Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden (2 Therapeuten = 1 Praktikant)

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der Praxisinhaber und die Fachkraft, die für die praktische Ausbildung verantwortlich ist, müssen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen

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entsprechende Räumlichkeiten

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Nutzfläche mindestens 50 qm, Therapiefläche mindestens 32 qm, ein Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm, 2 Behandlungsräume mit Behandlungsbänken mit mindestens 6 qm pro Raum (für den Inhaber und höchstens eine Fachkraft)

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für jede zusätzliche Fachkraft ist eine weitere Therapiefläche von mindestens 12 qm erforderlich

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Verträge mit Krankenkassen

Zusatz:

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Ausbildungszulassung Pädiatrie (Physiotherapie) - Dauer 160 Stunden

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mindestens 80 bis 100 Behandlungen mit Kindern pro Monat

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Zusatzqualifizierung der Mitarbeiter erforderlich - Bobath (Kinder), Vojta (Kinder), Fachphysiotherapeut für ICP

Die praktische Tätigkeit (40 Stunden wöchentlich) hat unter Aufsicht eines Masseurs und medizinischen Bademeisters bzw. Physiotherapeuten zu erfolgen.

Eine ständige Anleitung bzw. Aufsicht ist auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten zu gewährleisten.

Jede materielle und personelle Veränderung ist dem Thüringer Landesverwaltungsmat zu melden.

Für die Ermächtigung bzw. Feststellung der Geeignetheit wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.03.2006 (GVBl. S. 73) erhoben.