Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit - Masseur und medizinischer Bademeister_barrierefrei

Name
ist in der Zeit vom

im Rahmen der Ausbildung für Masseure und medizinische Bademeister nach § 7 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) erfolgreich als Praktikant tätig gewesen.

Die praktische Tätigkeit ist - nicht - über die nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz zulässigen Fehlzeiten hinaus - um

unterbrochen worden.

Stempel

Unterschrift(en) der Leitung

(Unterschrift des Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten)

Diese Bescheinigung kann durch die Einrichtung erst nach Ableistung der praktischen Tätigkeit ausgestellt werden und ist vom Leiter des Krankenhauses oder der medizinischen Einrichtung und von dem Masseur und medizinischen Bademeister, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten zu unterschreiben, unter dessen Aufsicht die praktische Tätigkeit abgeleistet wurde.