Antrag auf Feststellung der Geeignetheit zur praktischen Ausbildung von Praktikanten in der Fachrichtung Ergotherapie in privaten Praxen_barrierefrei (Seite 2)

Mindestanforderungen praktische Ausbildung in der Ergotherapie

1.

Private Praxen
Ausbildung im:

- motorisch-funktionellen, neuro-physiologischen, neuro-psychologischen Bereich

Voraussetzungen:

- mindestens 2 Mitarbeiter - Praxisinhaber und eine Fachkraft mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden (2 Therapeuten = 1 Praktikant, jede weitere
Fachkraft = 1 Praktikant)

- der Praxisinhaber muss eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nachweisen

- Nuztfläche mindestens 40 qm, Therapiefläche mindestens 30 qm (für den Inhaber)

- für jede zusätzliche Fachkraft ist ein weiterer Therapieraum von mindestens 12 qm
erforderlich

- mindestens 200 Behandlungen im Monat (davon mindestens 100 Behandlungen mit
Kindern - Ausbildungszulassung Pädiatrie)

- Verträge mit Krankenkassen

Die praktische Tätigkeit (40 Stunden wöchentlich) hat unter Aufsicht eines Ergotherapeuten zu erfolgen.

Eine ständige Anleitung bzw. Aufsicht ist auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten zu gewährleisten.

Für die Ermächtigung bzw. Feststellung der Geeignetheit wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.03.2006 (GVBl. S. 73) erhoben.