Erhebungsbogen zur Feststellung der Geeignetheit zur praktischen Ausbildung in der Fachrichtung Ergotherapie in Kliniken, Reha-Einrichtungen und andere Einrichtungen_barrierefrei (Seite 3)
1.2.
Tagesstätten
1.3.
Alten- und Pflegeheime
1.4.
Geschützte Werkstätten
Die praktische Tätigkeit (40 Stunden wöchentlich) hat unter Aufsicht eines Ergotherapeuten bzw. einer qualifizierten Fachkraft zu erfolgen.
Eine ständige Anleitung bzw. Aufsicht ist auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten zu gewährleisten.
Für die Ermächtigung bzw. Feststellung der Geeignetheit wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.03.2006 (GVBl. S. 73) erhoben.