Erhebungsbogen zur Feststellung der Geeignetheit zur praktischen Ausbildung in der Fachrichtung Ergotherapie in Kliniken, Reha-Einrichtungen und andere Einrichtungen_barrierefrei (Seite 3)

1.2.

Tagesstätten

Ausbildung im:

-

psychosozialen Bereich

-

arbeitstherapeutischen Bereich

Voraussetzungen:

-

mindestens 1 Ergotherapeut mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (1 Therapeut = 1 Praktikant)

-

Ausbildung im arbeitstherapeutischen Bereich:
mindestens 1 Fachkraft mit entsprechender Qualifikation

1.3.

Alten- und Pflegeheime

Ausbildung im:

-

neuro-physiologischen, neuro-psychologischen Bereich

-

arbeitstherapeutischen Bereich

Voraussetzungen:

-

mindestens 1 Ergotherapeut mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (1 Therapeut = 1 Praktikant)

-

Ausbildung im arbeitstherapeutischen Bereich:
mindestens 1 Fachkraft mit entsprechender Qualifikation

1.4.

Geschützte Werkstätten

Ausbildung im:

-

psychosozialen Bereich

-

arbeitstherapeutischen Bereich

Voraussetzungen:

-

mindestens 1 Ergotherapeut mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (1 Therapeut = 1 Praktikant)

-

Ausbildung im arbeitstherapeutischen Bereich:
mindestens 1 Fachkraft mit entsprechender Qualifikation

Die praktische Tätigkeit (40 Stunden wöchentlich) hat unter Aufsicht eines Ergotherapeuten bzw. einer qualifizierten Fachkraft zu erfolgen.

Eine ständige Anleitung bzw. Aufsicht ist auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten zu gewährleisten.

Für die Ermächtigung bzw. Feststellung der Geeignetheit wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 14.03.2006 (GVBl. S. 73) erhoben.