Merkblatt zur Beantragung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines medizinischen Fachberufes_barrierefrei

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 720

Das Führen der Berufsbezeichnung eines medizinischen Fachberufes wie

bedarf auf der Grundlage der geltenden Gesetze der Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller

1.

die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat;

2.

sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung ergibt;

3.

nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist.

Der Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist beim

Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung V/Referat 720
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

zu stellen.

Sämtliche Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar (unter den Schlagworten rechts . Gesundheitsfachberufe auswählen . entsprechende Fachrichtung anklicken).

Ihrem Antrag ist ein ärztliches Zeugnis Ihres behandelnden Arztes (Allgemeinmediziner oder Internist) im Original beizufügen, das zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufserlaubnis nicht älter als 3 Monate sein darf. Das Formular ist auf der Homepage des Referates 550 oder in der Schule erhält

Beantragen Sie bitte ca. 3 Wochen vor Einreichung des Antrages ein Führungszeugnis bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt. Es hat ebenfalls nur eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Bitten reichen Sie das polizeiliche Führungszeugnis auch im Original ein.

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird durch Kostenfestsetzungsbescheid erhoben. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen unbedingt die 13stellige Postennummer angegeben sein muss, da sonst eine Zuordnung nicht erfolgen kann.

Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen, Frau Heise, Tel. 03 61/57 33 21 310 und Frau Marthe, Telefon 03 61/57 33 21 311, gern zur Verfügung.

Hinweis:

Wer ohne Erlaubnis die Berufsbezeichnung

führt, handelt ordnungswidrig.
Dieser Tatbestand kann mit einer Geldbuße bis 3000,00 € geahndet werden
(vgl. § 29 Thüringer Pflegehelfergesetz).