Ihrem Antrag ist ein ärztliches Zeugnis Ihres behandelnden Arztes (Allgemeinmediziner oder Internist) im Original beizufügen, das zum Zeitpunkt der Erteilung der Berufserlaubnis nicht älter als 3 Monate sein darf. Das Formular ist auf der Homepage des Referates 550 oder in der Schule erhält
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird durch Kostenfestsetzungsbescheid erhoben. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen unbedingt die 13stellige Postennummer angegeben sein muss, da sonst eine Zuordnung nicht erfolgen kann.
Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen, Frau Heise, Tel. 03 61/57 33 21 310 und Frau Marthe, Telefon 03 61/57 33 21 311, gern zur Verfügung.