Merkblatt Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse_barrierefrei

M E R K B L A T T

Die Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 500.
Zur Bearbeitung sind zunächst folgende Unterlagen notwendig:

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Wichtige Hinweise

Alle Dokumente müssen in Originalsprache und mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Übersetzungen sind von einem in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer/Dolmetscher vom Original anzufertigen. Dies muss in der Übersetzung erkennbar sein.

Ausführliche Hinweise zur notwendigen Form finden Sie im Dokument „Häufig gestellte Fragen“.

Bitte reichen Sie alle Dokumente als amtlich beglaubigte Kopien ein (angefertigt in Deutschland oder durch die Deutsche Botschaft / Konsulat). Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.