M E R K B L A T T
Die Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.
Übersetzungen sind von einem in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer / Dolmetscher anfertigen zu lassen.
Bitte reichen Sie alle Dokumente als amtlich beglaubigte Kopien (angefertigt in Deutschland oder durch deutsche Botschaft / Konsulat) ein, die sodann auch im Thüringer Landesverwaltungsamt verbleiben.