Merkblatt Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse_barrierefrei

M E R K B L A T T

Die Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.

Zur Bearbeitung sind zunächst folgende Unterlagen notwendig:
Folgende Unterlagen legen Sie bitte später nach Aufforderung noch vor, da diese zum Zeitpunkt der Urkundenerteilung nicht älter als drei Monate sein dürfen.

Wichtige Hinweise

Alle Dokumente müssen sowohl in Originalsprache als auch in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Übersetzungen sind von einem in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer / Dolmetscher anfertigen zu lassen.

Bitte reichen Sie alle Dokumente als amtlich beglaubigte Kopien (angefertigt in Deutschland oder durch deutsche Botschaft / Konsulat) ein, die sodann auch im Thüringer Landesverwaltungsamt verbleiben.