Merkblatt für die Ausstellung einer Zweitschrift eines Zeugnisses_barrierefrei

Zum Ausstellen einer Zweitschrift (Zeugnis) werden folgende Unterlagen benötigt:

1.

formloser Antrag

2.

Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie

3.

beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (sofern vorhanden)

4.

beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis (sofern vorhanden)

Für das Ausstellen einer Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 16.08.2016 (GVBl. S. 300) erhoben.