Merkblatt für die Ausstellung einer Zweitschrift eines Zeugnisses_barrierefrei
Zum Ausstellen einer Zweitschrift (Zeugnis) werden folgende Unterlagen benötigt:
Für das Ausstellen einer Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 16.08.2016 (GVBl. S. 300) erhoben.