Merkblatt für Zweitschrift einer Urkunde (Berufserlaubnis)_barrierefrei
Zum Ausstellen einer Zweitschrift (Berufserlaubnis) werden folgende Unterlagen benötigt:
Für das Ausstellen einer Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 04.12.2010 (GVBl. S. 393) erhoben.