Merkblatt für Zweitschrift einer Urkunde (Berufserlaubnis)_barrierefrei

Zum Ausstellen einer Zweitschrift (Berufserlaubnis) werden folgende Unterlagen benötigt:

1.

formloser Antrag

2.

tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang

3.

Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie

4.

amtliches Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz, Belegart N - nicht älter als 3 Monate im Original (zu beantragen beim Einwohner

5.

ärztliche Bescheinigung, ausgestellt vom Hausarzt (Allgemeinmediziner/ Internist, KV-Stempel erforderlich), im Original (Formular siehe Anlage, nicht älter als 3 Monate)

6.

beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses

7.

Kopie der verlorengegangenen Berufserlaubnis (sofern vorhanden)

8.

eine schriftliche Erklärung, die gegenüber der Behörde abzugeben ist, mit folgendem Inhalt:

- wann und auf welche Weise ist die Urkunde in Verlust geraten

- was wurde unternommen, um die Urkunde wiederzuerlangen

- und dass, sofern die alte Urkunde wieder aufgefunden wird, die Zweitschrift zurückzugeben wird

Für das Ausstellen einer Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 04.12.2010 (GVBl. S. 393) erhoben.