Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG (Seite 2)

Wird von der Behörde ausgefüllt!

E R L A U B N I S

Für den vorgenannten Antrag wird die Sperrzeit jederzeit widerruflich wie folgt festgesetzt:
a)
Sperrzeit 1
Sperrzeit 2
b)
Sperrzeit 1
Sperrzeit 2
c)
Die Erlaubnis wird mit den nachfolgend aufgeführten Auflagen verbunden.
Zusätzlich werden
Gebührenfestsetzung

Die Kosten des Verfahrens
hat der Antragsteller zu tragen.

Gebühr
+
+

Bitte beachten Sie auch die nachfolgend aufgeführte Rechtsbehelfsbelehrung und den Hinweis!

Unterschrift + Dienststempel/Siegel
Auflagen:

Die Sperrzeit darf nicht überschritten werden. Der Veranstalter hat für eine rechzeitige Einstellung der Musik oder anderer Darbietungen zu sorgen, so dass eine Überschreitung der Sperrzeit vermieden wird. Durch die Veranstaltung darf die Nachtruhe der Hausbewohner und Anwohner nicht gestört werden. An offensichtlich Betrunkene dürfen keine alkoholischen Getränke verabreicht werden.

Den Gästen ist der Beginn der Sperrzeit bekanntzugeben. Sie sind rechzeitig zum Verlassen des Gewerbebetriebes aufzufordern. Nötigenfalls ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sie dies befolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der ausstellenden Behörde einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewährt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, muss dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.