Eine örtliche Übergabe findet nur auf Antrag des Pächters statt. Wenn er diesen Antrag nicht bis spätestens 14 Tage nach Abschluss des Pachtvertrages bei dem Verpächter schriftlich stellt, verzichtet er damit auf die Übergabe und erkennt, wie bei erfolgter Einweisung an, mit Lage, Begrenzung und Beschaffenheit des Pachtgewässers vertraut zu sein. Die Übergabe gilt dann mit Beginn der Pachtzeit als erfolgt.