Begleitetes Fahren ab 17, Merkblatt für die Antragstellerin / den Antragsteller sowie die Begleitperson(en) (Seite 2)

Der neue Weg zum Führerschein
Ablauf und Voraussetzungen / Auflagen
Ab 16 ½ Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen AM und L) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:
  • eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich
    benannte Person(en)

  • das 30. Lebensjahr vollendet

  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen
    Fahrerlaubnis der Klasse B

  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister
    in Flensburg

Ab Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

Aushändigung der Prüfungsbescheinigung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer

  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren

  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland

  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt

Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt