Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen AM und L) wie bisher, nur ein Jahr früher
keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en)
das 30. Lebensjahr vollendet
mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt