Mir ist bekannt, dass ich bei mangelhaftem Lichtbild bzw. unvollständigen oder falschen Angaben für die Kosten der Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines aufkommen muss. Nach Ablauf eines Jahres verfällt bzw. gilt der Antrag als zurückgenommen, wenn der Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung nicht erbracht wird, die Eignungsüberprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen ist oder wenn ein ausgestellter Führerschein binnen zwei Jahren nicht abgeholt/erteilt wird.