Zum Nachweis meiner Eignung lege ich vor:
Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nach Ziff. 2 der Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 FeV)
Bescheinigung nach dem amtl. Muster (Anlage 5 zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 FeV)
über die ärztliche Eignungsuntersuchung
Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise
Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 FeV
Weiter lege ich vor:
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein
Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Unterschrift und 1 aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
Nachweis über die erforderliche Fachkunde (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV)
Führungszeugnis (§ 48 Abs. 4 Nr. 2a FeV i. V. m. § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG, Belegart 0)
Ich versichere, dass meine Fahrerlaubnis weder vorläufig noch endgültig entzogen ist, derzeit kein Verfahren zur Entziehung meiner Fahrerlaubnis läuft und ein Fahrverbot nicht besteht.