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Was ist eine Badekur?

Was ist eine Badekur?

Die Badekur ist eine Sonderform der stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme. Sie gehört damit zu den Maßnahmen, die landläufig als „Kur“ bezeichnet werden. Sie hat das Ziel, einen Heilerfolg zu sichern oder einer drohenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes, einer Pflegebedürftigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Badekur?

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Badekur?
  • Einen Anspruch haben auch Ehegatten oder Lebenspartner und Eltern von Pflegezulageempfängern sowie Personen, die die unentgeltliche Pflege eines Pflegezulageempfängers übernommen haben unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer Badekur gegeben sein?

    Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer Badekur gegeben sein?

    Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung einer Badekur ist die bei Ihnen ärztlich festgestellte Kurnotwendigkeit. Hierzu werden von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt medizinische Unterlagen abgefordert, wenn die im Antrag enthaltene Schweigepflichtsentbindungsklärung von Ihnen bestätigt wurde, und versorgungsmedizinisch ausgewertet.
    Darüber hinaus muss die Kurfähigkeit bei Ihnen gegeben sein.

    Wo beantrage ich eine Badekur?

    Wo beantrage ich eine Badekur?
    Anschrift und jeweils örtlicher Zuständigkeitsbereich
    Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. Versorgung und Inklusion – Referat 620 Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 / 57332-1773

    Stadt Erfurt, Stadt Weimar, Landkreis Gotha, Kyffhäuserkreis, Landkreis Sömmerda,
    Landkreis Weimarer Land, Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Nordhausen, Landkreis Eichsfeld

    Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. Versorgung und Inklusion – Referat 620 Puschkinplatz 7 07545 Gera Tel.: 0361 / 57334-4267

    Stadt Gera, Stadt Jena, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Greiz, Landkreis Altenburger Land, Saale-Holzland-Kreis,
    Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

    Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. Versorgung und Inklusion – Referat 620 Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Tel.: 0361 / 57331-5235

    Stadt Suhl, Stadt Eisenach, Wartburgkreis, Ilm-Kreis, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg