Information zur Badekur_barrierefrei (Seite 2)
Die Voraussetzungen für eine Badekur finden Sie in § 10 Absatz 1, 2, 7 und 8, § 11 Absatz 2 sowie
§ 12 Absatz 3 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Mit diesem allgemeinen Informationsblatt können sicher nicht alle Fragen zur Beantragung und Durchführung einer Badekur beantworten werden, aber wir hoffen die wichtigsten beantwortet zu haben.
Ein Antragsformular bekommen Sie bei den auf der Vorderseite genannten Stellen, die Ihnen auch für weitere Fragen bezüglich der Gewährung von Badekuren gern zur Verfügung stehen.