Information zur Badekur_barrierefrei (Seite 2)

Wo werden Badekuren durchgeführt?

Wo werden Badekuren durchgeführt?

Badekuren werden grundsätzlich in Kureinrichtungen durchgeführt, die im Verzeichnis der Kureinrichtungen zur Durchführung von Badekuren nach dem BVG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeführt sind. Das Verzeichnis können Sie im Internetauftritt des BMAS unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/SozialeEntschaedigung/inhalt.html herunterladen und einsehen.

Welche Kosten entstehen für mich?

Welche Kosten entstehen für mich?

Ihnen entstehen keine Kosten für Ihren Aufenthalt in der Kureinrichtung. Die Abrechnung der Kurkosten erfolgt unmittelbar zwischen dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Kureinrichtung.
Bitte reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. In diesem Fall werden die Fahrtkosten vom Thüringer Landesverwaltungsamt übernommen. Die Kostenerstattung für die Nutzung von Pkw, Taxi oder andere Verkehrsmittel kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Benutzung aufgrund Ihres Gesundheitszustandes erforderlich ist und dies im Bewilligungsbescheid vor Kurantritt bestätigt wird.

Wie lange dauert eine Badekur?

Wie lange dauert eine Badekur?

Die Badekur dauert mindestens 29 Tage einschließlich Ankunfts- und Abreisetag. Sie kann bis zur Gesamtdauer von 57 Tagen verlängert werden, wenn es medizinisch notwendig ist.

Wie oft kann eine Badekur durchgeführt werden?

Wie oft kann eine Badekur durchgeführt werden?

Eine Badekur kann alle drei Jahre durchgeführt werden. Davon kann abgewichen werden, wenn eine vorzeitige Kurmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Kuren bzw. Rehabilitationsmaßnahmen anderer Leistungsträger (z. B. der Rentenversicherung oder der Krankenkasse) können angerechnet werden, wenn sich der Kurerfolg günstig auf die Schädigungsfolgen ausgewirkt hat.

Wer kann mich begleiten?

Wer kann mich begleiten?
a)

während der An- und Abreise
Wenn Sie Unterstützung bei der An- und Abreise benötigen, können Sie sich von einer Person begleiten lassen. Die hierfür entstehenden Kosten werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt jedoch nur übernommen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist und dies vor Kurantritt mit schriftlichem Bescheid gewährt wird.

b)

während der gesamten Badekur
Wenn sie täglich Hilfe benötigen (z. B. bei der Körperpflege, auf dem Weg zu den Kuranwendungen), können Sie sich von einer Person begleiten lassen (Kurdauerbegleitung). Sie und Ihre Begleitung werden selbstverständlich in derselben Kureinrichtung untergebracht. Aber auch hierbei gilt, dass die entstehenden Kosten vom Thüringer Landesverwaltungsamt nur übernommen werden, wenn eine Kurdauerbegleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist und dies vor Kurantritt mit einem schriftlichen Bescheid bestätigt wird.

Wo sind die Voraussetzungen für eine Badekur gesetzlich geregelt?

Wo sind die Voraussetzungen für eine Badekur gesetzlich geregelt?

Die Voraussetzungen für eine Badekur finden Sie in § 10 Absatz 1, 2, 7 und 8, § 11 Absatz 2 sowie
§ 12 Absatz 3 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Mit diesem allgemeinen Informationsblatt können sicher nicht alle Fragen zur Beantragung und Durchführung einer Badekur beantworten werden, aber wir hoffen die wichtigsten beantwortet zu haben.

Ein Antragsformular bekommen Sie bei den auf der Vorderseite genannten Stellen, die Ihnen auch für weitere Fragen bezüglich der Gewährung von Badekuren gern zur Verfügung stehen.