Antrag Badekur_barrierefrei (Seite 5)

"Hinweise zur Notwendigkeit und Eignung sowie Aufgaben einer Kurdauerbegleitung"

"Hinweise zur Notwendigkeit und Eignung sowie Aufgaben einer Kurdauerbegleitung"

Voraussetzungen für die Kurdauerbegleitung

Voraussetzungen für die Kurdauerbegleitung

Eine Begleitperson für die Dauer der Badekur (Kurdauerbegleitung) ist gerechtfertigt, wenn sich die Behinderungen der Berechtigten - der Kurpatienten - so erheblich auswirken, dass sie allein nicht imstande wären, die Badekur mit Aussicht auf Erfolg durchzuführen.

Eignung und Aufgabe der Kurdauerbegleitung

Eignung und Aufgabe der Kurdauerbegleitung

Eine Kurdauerbegleitung muss die Kurpatientin/den Kurpatienten während der Badekur auf vielfältige Weise unterstützen; eine eigene Badekur führt sie dabei selbst nicht durch.

Aufgaben einer Kurdauerbegleitung

Aufgaben einer Kurdauerbegleitung

Mit Hilfe der Kurdauerbegleitung soll ein bestmöglicher Kurerfolg erzielt werden. Zu den Aufgaben einer Kurdauerbegleitung gehören neben der Begleitung auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Kurort die Begleitung der Kurenden zu den Anwendungen und allen anderen therapeutischen Maßnahmen. Die/der Kurberechtigte soll auch unterstützt werden bei gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Dies setzt eine gemeinsame Unterbringung von Berechtigten und Kurdauerbegleitung in derselben Einrichtung voraus.

Nur wenn die vorgesehene Kurdauerbegleitung in der Lage ist, den genannten Aufgaben unter Berücksichtigung des Umfangs bzw. der Schwere der Behinderung nachzukommen, ist sie als Kurdauerbegleitung geeignet.

Sollte eine geeignete und unentgeltlich tätige Kurdauerbegleitung nicht zur Verfügung stehen, so können Berechtigte die Badekur auch in einer geeigneten Kureinrichtung mit Zusatzbetreuung durchführen.