den Abschluss, die Änderung oder Beendigung von Rechtsgeschäften aller Art, wobei der/die Bevollmächtigte insbesondere ausdrücklich befugt ist, Schenkungsverträge abzuschließen und zu erfüllen, und zwar ausdrücklich auch mit sich selbst als Beschenktem/Beschenkter oder als Vertreter/in eines beschenkten Dritten;
Grundstücke, Wohnungs-/Teileigentum, Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte oder Mitberechtigungen hieran (nachfolgend Grundbesitz genannt) sowie beliebige Rechte an Grundbesitz sowie Rechte an solchen Rechten zu begründen, zu erwerben, zu veräußern, zu belasten, zu ändern, aufzuheben oder sonst darüber zu verfügen und im Zusammenhang mit Erwerb/Veräußerung beliebige Grundpfandrechte zu Finanzierungszwecken zu bestellen, Schuldanerkenntnisse zu klären und den/die Vollmachtgeber/in sowie den jeweiligen Eigentümer dinglich (§ 800 ZPO) der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen;
Prozess- und Verfahrenshandlungen aller Art gegenüber in- und ausländischen Gerichten, Behörden, Notaren und sonstigen öffentlichen Stellen vorzunehmen, auch in Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsverfahren sowie in Verahren des vorläufigen Rechtsschutzes und der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Nachlass-, Handelsregister-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren. Die sich hierauf beziehende Vollmacht kann von einem/einer Betreuer/in nicht widerrufen werden;
die Vornahme von geschäftsähnlichen Handlungen aller Art, insbesondere die In-Empfangnahme von Vermögenswerten beliebiger Art, etwa Geld, Sachen, Edelmetalle, Wertpapiere und Schriftstücke und das Ausstellen von Quittungen;