Anzeige der Absicht, den von der/dem Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben (§ 1833 Abs. 2 BGB) (Seite 2)

Die Aufgabe der Wohnung ist notwendig, weil die/der Betreute
Eine fachärztliche Stellungnahme
von
aus der sich aus medizinischer Sicht die Notwendigkeit der Aufgabe des Wohnraums durch die vorliegende Erkrankung ergibt
Behandelnder Arzt der/des Betreuten: