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Anzeige der Absicht, den von der/dem Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben (§ 1833 Abs. 2 BGB) (Seite 2)
Die Aufgabe der Wohnung ist notwendig, weil die/der Betreute
dauerhaft in eine angemessene Wohnung ziehen wird.
dauerhaft in eine angemessene Wohnung ziehen wird.
am: Datum
Anschrift der neuen Wohnung
dauerhaft in ein Zimmer in einem Wohnheim ziehen wird.
dauerhaft in ein Zimmer in einem Wohnheim ziehen wird.
am: Datum
Anschrift und Bezeichnung des Wohnheims
in ein Zimmer in einem Wohnheim oder in eine therapeutische Einrichtung ziehen wird.
in ein Zimmer in einem Wohnheim oder in eine therapeutische Einrichtung ziehen wird.
am: Datum
für die Zeit
vom: Datum
bis zum: Datum
Eine dauerhafte Wohnung/Unterkunft im Anschluss an diesen Langzeitaufenthalt
ist gesichert.
ist noch nicht gesichert.
wird voraussichtlich gesichert sein
wird voraussichtlich gesichert sein
bis zum: Datum
in ein Alten- und Pflegeheim umziehen wird.
in ein Alten- und Pflegeheim umziehen wird.
am: Datum
Anschrift und Bezeichnung des Heimes
Eine Rückkehr in die bisherige Wohnung ist nicht mehr möglich.
Eine Rückkehr in die bisherige Wohnung ist nicht mehr möglich.
Begründung:
Die Versorgung und Pflege in der eigenen Wohnung ist nicht mehr länger möglich.
Die Versorgung und Pflege in der eigenen Wohnung ist nicht mehr länger möglich.
Begründung:
Eine fachärztliche Stellungnahme
von
Name, Vorname
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Telefon-Nr.
vom: Datum der Erstellung
aus der sich aus medizinischer Sicht die Notwendigkeit der Aufgabe des Wohnraums durch die vorliegende Erkrankung ergibt
liegt bei.
liegt bereits vor.
liegt nicht bei.
wird nachgereicht
wird nachgereicht
bis zum: Datum
Behandelnder Arzt der/des Betreuten:
Name, Vorname
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Telefon-Nr.
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