Es gibt die Möglichkeit, dieses Dokument (kostenpflichtig) beim – von der Bundesnotarkammer geführten – Zentralen Vorsorgeregister zu speichern. Dadurch können bestimmte Berechtigte (etwa das Betreuungsgericht oder ein Arzt) im automatisierten Verfahren den Inhalt dieses Dokuments in Erfahrung bringen.