Dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar obliegt als der zuständigen Stelle gemäß dem jeweiligen einschlägigen Berufsgesetz die gesetzliche Aufgabe, die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise und sonstiger Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen durchzuführen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an andere zuständige Stellen weitergeleitet.