Häufig gestellte Fragen zum Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses - (Thüringen) (Seite 2)

In welcher Form müssen die Antragsunterlagen eingereicht werden? (Fortsetzung)

Fremdsprachige Dokumente sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen.

Hierbei ist zu beachten:
  • Akzeptiert werden nur Übersetzungen, die in Deutschland oder im Ausland von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/Übersetzer angefertigt wurden. Die Bestellung oder Beeidigung muss auf der Übersetzung oder im Stempel erkennbar sein oder durch ein geeignetes Schriftstück nachgewiesen werden.

  • Durch den Übersetzer ist das fremdsprachige Dokument als amtliche Kopie untrennbar an die originale Übersetzung zu heften (z.B. durch das Anbringen eines Siegels an den Verbindungsstellen).

  • Achten Sie auf eine vollständige Übersetzung des Dokumentes einschließlich aller Siegel, Stempel und Vermerke (ggf. auch der Rückseite).

6.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Defizitbescheid:

160 €

Erlaubnisurkunde:

80 €

Anpassungslehrgang

oder Kenntnisprüfung:

250 €

zzgl. Gebühren bei Wiederholungsprüfungen

ggf. Gebühren bei Antragsrücknahme; je nach Bearbeitungsstand.

7.

Besonderheiten im Antragsverfahren

Besonderheiten im Antragsverfahren

Wir behalten uns vor, die Prüfung der Echtheit bzw. Plausibilität der Unterlagen vornehmen zu lassen oder Gutachten durch die Gutachterstelle für Gesundheitsfachberufe erstellen zu lassen. Hierfür sind weitere Gebühren einzuplanen. Diese werden Ihnen vorher bekanntgegeben.

Stand: Dezember 2018