Antrag auf Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Fachzahnarztbezeichnung (Seite 2)

Wichtige Hinweise für die einzureichenden Unterlagen zur Fachzahnarztanerkennung (Fortsetzung)

Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen, können nur Unterlagen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt wurden, auch elektronisch übermittelt werden. Hat die zuständige Behörde begründete Zweifel an der Echtheit der übermittelten Unterlagen, kann sie die Vorlage beglaubigter Kopien verlangen.

Hiermit erkläre ich, dass
  • alle von mir übermittelten Angaben der Wahrheit entsprechen,

  • ich einen Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztbezeichnung nicht bereits bei einer anderen Stelle gestellt habe,

  • in keinem Fall ein Antrag von mir auf Anerkennung abgewiesen worden ist oder noch ein Widerspruchsverfahren läuft.

Unterschrift
Ansprechpartner:

Landeszahnärztekammer Thüringen
Barbarossahof 16
99092 Erfurt
Telefon 0361/7432-108
Telefax 0361/7432-150
Internet: www.lzkth.de
Email: fb@lzkth.de

Erklärungen:
¹)

Weiterbildung nach Stichtag des Anhang V Nr. 5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG begonnen

²)

Nicht automatisch anzuerkennende Weiterbildung wegen z. B. verkürzter Dauer und wesentlicher inhaltlicher Unterschiede

Auszug aus der Weiterbildungsordnung für Thüringer Zahnärzte, gültig seit 01.09.2013

§ 15 Antrag auf Anerkennung und Zulassung zur Prüfung

(1) Antragsberechtigt sind nur Mitglieder der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Das bedeutet für Sie:

Sie können in Thüringen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation stellen, wenn Sie eine gültige Approbation / Berufserlaubnis haben und in Thüringen Ihren Beruf ausüben oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.