Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 BMG (Seite 2)

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller
Hinweis zur Gebührenerhebung:

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht oder nicht ermittelt werden kann oder die Daten bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.