Die einfache Melderegisterauskunft enthält den Familiennamen, Vornamen, Titel, die derzeitigen Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Gebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift Ihnen bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.