Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz

Hinweis:

Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

Angaben zur Mutter
Angaben zum Vater
Als gemeinsam Sorgeberechtigte erklären wir uns einverstanden, dass ab dem
für unser(e) Kind(er)
Kind 1
folgendes gilt:
Unterschrift der Mutter und des Vaters
Erklärung für Kinder, deren Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren:

Ich erkläre, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.

Unterschrift der Mutter
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:

Sorgerechtsbeschluss / Scheidungsurteil
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt / Lebensmittelpunkt des Kindes