Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister gemäß § 51 Bundesmeldegesetz

Antragstellerin / Antragsteller:

Antragstellerin / Antragsteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Eintragung einer Auskunftssperre.

Die Auskunftssperre gilt nur für die Datenübermittlung der oben genannten Meldebehörde an Privatpersonen, private Stellen und diesen gleichgestellte öffentliche Stellen. Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen sind von dieser Erklärung nicht betroffen.

Bei einem Wohnortwechsel muss ich erneut eine Auskunftssperre beantragen.

Mir ist bekannt, dass die Auskunftssperre in der Regel auf 2 Jahre befristet ist und eine Verlängerung nur auf Antrag erfolgen kann.

Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller