Für Personen, die weitere oder andere Wohnungen benutzen sowie für Personen mit unterschiedlichen Haupt- oder Nebenwohnungen, ist ein eigener Abmeldeschein zu verwenden.
Ziehen Sie aus einer Nebenwohnung im Inland aus und beziehen Sie keine neue Wohnung, so teilen Sie dies der Meldebehörde mit, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.