Anmeldung bei der Meldebehörde (Seite 5)

2. Ausfüllen des Meldescheins (Fortsetzung)
2.3

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.

2.4
Familienname

Es ist der vollständige aktuelle Familienname einschließlich der Namensbestandteile anzugeben.

2.5

Vornamen sind nur in der personenstandsrechtlich beurkundeten Form anzugeben.

2.6
Doktorgrad (im Bundesgebiet erworben)

Für melderechtliche Zwecke ist lediglich die Angabe des Doktorgrades in der abgekürzten Form „Dr.?? ohne weiteren Zusatz (z. B. „med.??) erforderlich. Wenn er ehrenhalber verliehen ist, ist der Zusatz „h. c.??, „e. h.?? oder „E. h.?? hinzuzufügen. .

2.7
Doktorgrad (im Ausland erworben)

Dieser kann in das Melderegister nur dann eingetragen werden, wenn der Inhaber in der Bundesrepublik Deutschland zur Führung der Abkürzung „Dr.?? berechtigt ist. Eine Aussage, welche ausländischen akademischen Grade hiervon betroffen sind, kann auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Hochschulgesetzes nicht generell erfolgen. Die Prüfung der Führungsberechtigung und der damit verbundenen Eintragungsfähigkeit ins Melderegister kann nur bei einer Vorlage der Promotionsurkunde im Original und deren beglaubigter Übersetzung ins Deutsche erfolgen.

2.8

Geburtsdatum: Reihenfolge Tag – Monat – Jahr.

2.9
Familienstand

Hier ist der personenstandsrechtliche Familienstand anzugeben:

LD = ledig, VH = verheiratet, VW = verwitwet, GS = geschieden, LP = eingetragene Lebenspartnerschaft,

LV = Lebenspartner verstorben, LA = Lebenspartnerschaft aufgehoben

2.10
Staatsangehörigkeit

Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit haben sämtliche Staatsangehörigkeiten, Staatenlose ggf. auch ihre letzte Staatsangehörigkeit anzugeben.

2.11
Religion

Für melderechtliche Zwecke ist die Angabe der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religions- gesellschaft erforderlich:

Bitte verwenden Sie in folgenden Fällen die angegebenen Abkürzungen:

rk

= römisch-katholisch,

ak

= altkatholisch,

ev

= evangelisch,

lt

= evangelisch-lutherisch,

rf

= evangelisch-reformiert,

isby

= israelische Kultusgemeinden in Bayern,

oa

= keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehörig.

Soweit Sie einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, ist deren vollständige Bezeichnung anzugeben.

2.12

Die Speicherung der Steueridentifikationsnummer oder der vorläufigen Bearbeitungsmerkmale beruht auf § 39c des Einkommensteuergesetzes.

2.13
Pass- und Ausweisdaten

Für die Angabe der Art des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) verwenden Sie bitte die angegebenen Abkürzungen:

PA = Personalausweis, RP = Reisepass, KRP = Kinderreisepass

2.14
Gesetzliche Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind nur bei der Anmeldung von Minderjährigen und von Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, anzugeben. Die Angabe entfällt bei der gemeinsamen Anmeldung von Eltern und Kindern.