Merkblatt zur Durchführung passiver Lärmsanierungsmaßnahmen - (Thüringen) (Seite 2)

4.

Erstattungsbetrag

Erstattungsbetrag

Die Erstattung erfolgt zu 75 %.

25 % der Kosten trägt der Eigentümer / Verwalter.

Der Erstattungsbetrag wird nach Eingang und Prüfung der Originalrechnungen gezahlt. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind möglich.

5.

Hinweise allgemeiner Art

Hinweise allgemeiner Art

Die Anspruchsvoraussetzungen werden seitens des Amtes festgestellt. Die Entscheidung wird Ihnen bekanntgegeben.

Eine Erstattung ist ausgeschlossen
  • für Fenster mit bereits ausreichender Schalldämmung

  • wenn für dieselbe Maßnahme bereits Fördermittel aufgrund anderer Vorschriften in Anspruch genommen wurden oder ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht

  • wenn der Eigentümer bereits aufgrund von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Einhaltung entsprechend bewerteter Schalldämm-Maße zum Schutz von Verkehrslärm verpflichtet ist

Der erforderliche passive Lärmschutz soll wirtschaftlich konzipiert und zu angemessenen Preisen durchgeführt werden.

Ein Anspruch auf Ablösung erhöhter Ausschreibungen, Erhaltungs- und Versicherungskosten kann nicht geltend gemacht werden.

Die Straßenbauverwaltung, die diesen passiven Schallschutz abwickelt, übernimmt keine weitergehenden Verpflichtungen.

Zur Erfassung des Maßnahmeumfanges am Gebäude bitten wir dem Antrag eine Kopie oder Skizze des Gebäudegrundrisses mit Angaben zur Raumnutzung beizufügen.