Der/die Antragsteller/in versichert, dass die Angaben und Unterlagen zu diesem Antrag richtig und vollständig sind.
Der/die Antragsteller/in bzw. Eigentümer/in verpflichtet sich, die bezuschussten Einbauten mindestens 10 Jahre zu erhalten.
Bei mehreren Eigentümern ist der Antrag von jedem Eigentümer zu unterzeichnen.