Antrag auf Bekanntgabe als Stelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - (Thüringen) (Seite 2)

2.

Fachkunde, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit

2.1

Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung für die Tätigkeitsbereiche der Gruppe I, II, IV bis VI

Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung für die Tätigkeitsbereiche der Gruppe I, II, IV bis VI

Siehe §§ 4 & 13, 41. BImSchV

Für die beantragten Prüfbereiche (siehe Nr. 3) liegt eine gültige Akkreditierung vor, nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die
Die Akkreditierung erfolgte unter Berücksichtigung des "Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissions- schutzes (Modul Immissionsschutz)" in der Fassung des Beschlusses des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 15.9.2011
Der Antragsteller erklärt sich mit einer Einsichtnahme durch die zuständige Landesbehörde in die Dokumente des Akkreditierungsverfahrens ausdrücklich einverstanden und fügt die erforderlichen Unterlagen diesem Antrag bei.

Die Akkreditierungsurkunde ist mit vollständiger Anlage, dem vollständigen Begutachtungsbericht des System- und des Fachgutachters der Akkreditierungsstelle sowie dem Begutachtungsbericht über die Messberichtsprüfung als Anlage 2 beizufügen.

Das Qualitätsmanagementhandbuch ist im PDF-Format auf elektronischem Datenträger als Anlage 3 beigefügt.
Der Antragsteller erklärt, dass an jedem Standort mindestens eine fachlich verantwortliche Person oder deren Stellvertreter hauptberuflich beschäftigt ist.