Nachweise zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer Anerkennung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind im Original oder als Fotokopie als Anlage 7 beizufügen.
Die „Hinweise zur Antragstellung“ wurden zur Kenntnis genommen.
Ich stimme zu, dass Angaben zu Name und Anschrift der Stelle, Bekanntgabeumfang, Einschränkungen und Befristung sowie Angaben zu den fachlich verantwortlichen Personen, deren Stellvertretern und des fachkundigen Personals mittels elektronischer Datenverarbeitung erfasst und im Rahmen der Veröffentlichung der Bekanntgabe an Dritte übermittelt werden dürfen.
Außerdem stimme ich der Veröffentlichung der o. g. personenbezogenen Daten im Internet in der Datenbank „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ (ReSyMeSa) unter der Internetadresse: www.resymesa.de und, soweit dies vorgesehen ist, im Amts- oder Verordnungsblatt des Landes zu.
Ich versichere hiermit, dass die von mir gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen der Wahrheit entsprechen.
Mir ist bekannt, dass, sollten sich meine Antragsangaben als unrichtig erweisen, dies zur Ablehnung des Antragsbegehrens bzw. zum Widerruf einer erfolgten Bekanntgabe führen kann.