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Antrag auf Bekanntgabe als Stelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - (Thüringen) (Seite 6)
3.
Antragsumfang
Antragsumfang
Der vorgenannte Antragsteller mit Sitz
im Land der Antragstellung
außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland
beantragt die
Bekanntgabe
Änderung einer bestehenden Bekanntgabe
Änderung einer bestehenden Bekanntgabe
Erweiterung (nachstehend ist nur der zusätzliche Umfang zu kennzeichnen)
Einschränkung (nachstehend ist nur der verbleibende Umfang zu kennzeichnen)
nachträgliche Einbindung eines weiteren Standortes (nachstehend ist nur der durch die Einbindung betroffene Ermittlungsbereich zu kennzeichnen)
Feststellung der Gleichwertigkeit einer Anerkennung mit der Bekanntgabe (Nur für Anerkennungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich.)
als Stelle nach § 29b Absatz 2 Satz 2 BImSchG für die folgenden Tätigkeits- und Stoffbereiche
Gruppe I – Nr. 1
Gruppe I – Nr. 1
Stoffbereich
P
G
O
Sp
Sa
Gruppe I – Nr. 2
Gruppe I – Nr. 2
Stoffbereich
P (Das Merkmal P bei Gruppe I – Nr. 2 und Gruppe II – Nr. 2 wird derzeit nicht vergeben.)
G
O
Sp
Sa
Gruppe II – Nr. 1
Gruppe II – Nr. 1
Stoffbereich
P
G
Gruppe II – Nr. 2
Gruppe II – Nr. 2
Stoffbereich
P (Das Merkmal P bei Gruppe I – Nr. 2 und Gruppe II – Nr. 2 wird derzeit nicht vergeben.)
G
Gruppe III
Die Differenzierung in Stoffbereiche ist bei Gruppe III optional.
Gruppe III
Stoffbereich
P
G
Gruppe IV
Gruppe IV
Stoffbereich
P
G
O
Sp
Sa
Gruppe V
Keine Differenzierung nach Stoffbereichen vorgesehen.
Gruppe VI
Keine Differenzierung nach Stoffbereichen vorgesehen.
3.1
Einschränkungen bzw. Ergänzungen
Einschränkungen bzw. Ergänzungen
z. B. gewünschte Beschränkung der Bekanntgabe auf bestimmte Anlagenarten
Seite 5
Seite 7
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