Weiterhin wird zugestimmt, dass Erkenntnisse aus der Tätigkeit der Messstelle (Auditierungen, Ortsbesichtigungen, Messberichte) im letzten Bekanntgabezeitraum herangezogen werden, um die Zuverlässigkeit der Messstelle im Zusammenhang mit Ermittlungen im gesetzlich geregelten Bereich zu beurteilen. Grundlagen für die Beurteilung sind unter anderem die LAI-Empfehlung zur Beurteilung von Emissionsmessberichten, die Anforderungen an Geruchsmessstellen, die bundesweite Umfrage der Bekanntgabestellen sowie das gesetzliche und technische Regelwerk.