Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Sachverständige(r) im Sinne von § 29a - (Thüringen) (Seite 3)

3.

Beigefügte Unterlagen

Beigefügte Unterlagen
Diesem Antrag sind beigefügt:
4.

Unabhängigkeitserklärung

Unabhängigkeitserklärung
4.1
Werden Anlagen und Anlagenteile entwickelt, vertrieben, errichtet oder betrieben?
4.2
Wurde oder wird an der Entwicklung, Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen und Anlagenteilen mitgewirkt?
4.3
Werden sicherheitsrelevante Anlagen, insbesondere Schutzsysteme hergestellt oder vertrieben?
4.4
Besteht eine organisatorische, wirtschaftliche, personelle oder hinsichtlich des Kapitals derartige Verflechtung mit Dritten, dass deren Einflussnahme auf die jeweiligen Aufgaben nicht ausgeschlossen werden kann oder der Anschein einer solchen Einflussnahme besteht?

Wenn eine der Fragen 4.1-4.4 mit „ja“ beantwortet wurde, sind Erläuterungen bzw. Nachweise beizufügen, weshalb die Unabhängigkeit trotzdem gegeben ist.

Bei nicht selbständigen Sachverständigen ist eine Unabhängigkeitserklärung des Arbeitsgebers beizufügen.