Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung (Fachangestellte/r für Bäderbetrieb)_barrierefrei (Seite 1)

Das Thüringer Landesverwaltungsamt übernimmt keine Kosten für die nachfolgende ärztliche Untersuchung bzw. Bestätigung einer Prüfungsvergünstigung

Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung

Ihr(e) Patient(in)

beantragt beim Thüringer Landesverwaltungsamt die Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe. In dieser Angelegenheit begehrte er/ sie eine Prüfungsvergünstigung. Der benötigten ärztlichen Stellungnahme muss der Umfang der Prüfungsvergünstigung, insbesondere eventuelle Schreibzeitverlängerungen und Pausen, entnommen werden können. Aus diesem Grund bitten wir Sie, zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten Stellung zu nehmen:

1.

Sachverhaltsschilderung:

Die Abschlussprüfung zum/ zur Fachangestellten für Bäderbetriebe wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Die schriftliche Prüfung findet an zwei Arbeitstagen mit zwei Prüfungen pro Arbeitstag statt. Die schriftliche Prüfung wird in folgenden Bereichen durchgeführt:

Prüfungsfach

a)

Retten, Erstversorgung und Schwimmen

Prüfungszeit

90 Minuten

b)

Badebetrieb

90 Minuten

c)

Bädertechnik

90 Minuten

d)

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Die praktische Prüfung setzt sich aus den Prüfungsfächern „Retten und Erstversorgung“, „Schwimmen“ sowie „Besucherbetreuung und Schwimmunterricht“ mit insgesamt 11 Prüfungsleistungen zusammen.

Pro Fach werden innerhalb der o. g. Prüfungszeiten keine Pausen gewährt.

Die zuständige Stelle kann behinderten Prüfungsteilnehmern (§ 2 SGB IX) auf schriftlichen Antrag entsprechend der Schwere der nachgewiesenen Behinderung eine angemessene Prüfungsvergünstigung gewähren. Dies gilt auch für Prüfungsteilnehmer, die wegen einer ärztlich festgestellten körperlichen Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeit erheblich beeinträchtigt sind. Die fachlichen Anforderungen dürfen dabei nicht geringer bemessen werden.