wird unter Zustimmung der gesetzlichen Vertretung,
folgender
Berufsausbildungsvertragnach dem TVA-L – Besonderer Teil BBiG –
geschlossen
Die auszubildende Person wird in dem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt
Bitte entsprechend auswählen !
ausgebildet.
Die maßgebliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ergeben sich aus dem anliegenden Ausbildungsplan.
Die auszubildende Person ist verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 des
zu führen.