Muster Ausbildungsvertrag Landesbehörden 2 Jahre_barrierefrei (Seite 1)

Zwischen
und

wird unter Zustimmung der gesetzlichen Vertretung,

folgender

Berufsausbildungsvertrag
nach dem TVA-L – Besonderer Teil BBiG –

geschlossen

§ 1 Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ausbildungsnachweis der Ausbildung
(1)

Die auszubildende Person wird in dem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt

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ausgebildet.

(2)

Die maßgebliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ergeben sich aus dem anliegenden Ausbildungsplan.

(3)

Die auszubildende Person ist verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 des

Zusatzinfo

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zu führen.