wird unter Zustimmung der gesetzlichen Vertretung,
Anschrift
vorbehaltlich
folgender
Berufsausbildungsvertragnach dem TVAöD – Allgemeiner Teil - und - Besonderer Teil BBiG –
geschlossen
Die auszubildende Person wird in dem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt
in
ausgebildet.
Die maßgebliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ergeben sich aus dem anliegenden Ausbildungsplan.
Die auszubildende Person ist verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 des
zu führen.