Vertrag zur Änderung des Berufsausbildungsvertrages-Land_barrierefrei

Vertrag
zur Änderung des Berufsausbildungsvertrages

Zwischen

dem Freistaat Thüringen,

und

wegen nicht bestandener Abschlussprüfung und auf Verlangen

Auszubildenden folgender

Ä n d e r u n g s v e r t r a g

geschlossen:

§

wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Das Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich gemäß § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr bis zum

in Kraft.

Für den Ausbildenden:
Für

Im Auftrag

Unterschrift des Ausbildenden

Unterschrift

Ausbildenden

Mit der Unterschrift wird der Empfang
einer Ausfertigung des Vertrages bestätigt