Anlage 1 - Projektförderrichtlinie Integration - Antrag - (Thüringen) (Seite 9)

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

8. Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Der Antragsteller erklärt, dass die hier beantragte Maßnahme noch nicht begonnen wurde und dass mit dem Projekt auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. nicht vor der etwaigen Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns begonnen wird.

Die Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn wird beantragt:

Erklärungen

9. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt, dass
  • die im Antrag, seinen Anlagen und Beiblättern gemachten Angaben unter Berücksichtigung der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), der Verwaltungsvorschriften zu § 44 ThürLHO sowie der ANBest-P bzw. ANBest-Gk wahrheitsgemäß und vollständig sind,

  • keine fälligen Verbindlichkeiten (z. B. Steuerschulden) gegenüber dem Freistaat Thüringen bestehen,

  • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme bei Gewährung der beantragten Förderung gesichert ist,

  • ihm bekannt ist, dass die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung begründet und dass er bei vorzeitigem Beginn das volle Finanzrisiko trägt,

  • der Finanzierungsplan nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurde und dass ihn die darin ausgewiesenen Beträge nach den ANBest-P bzw. ANBest-Gk binden. Weitere Deckungsmittel sind nicht vorhanden.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwilligung in die Verarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Nutzung und Übermittlung der für die Bearbeitung des Antrags, der Bewilligung und Verwaltung der Zuwendung erforderlichen personenbezogenen Daten freiwillig ist. Es besteht für den/die Betroffene(n) das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dies hätte zur Folge, dass sich die Bearbeitung des Antrags sowie die Auszahlung der Zuwendung ggf. verzögern oder unmöglich werden.

Informationen zum Umgang mit Daten im Thüringer Landesverwaltungsamt können im Internet unter: www.thueringen.de/th3/tlvwa/datenschutz/ abgerufen werden. Auf Wunsch wird eine Papierfassung übersandt.

In Kenntnis dieser Umstände erklärt/erklären der/die Betroffene(n) Folgendes:

In Kenntnis dieser Umstände erklärt/erklären der/die Betroffene(n) Folgendes:

„Ich/Wir willige(n) in die Verarbeitung, insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Veränderung und Nutzung der erhobenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Bewilligung und Verwaltung der Zuwendung ein. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an die an der Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung beteiligten Stellen innerhalb und außerhalb des Thüringer Landesverwaltungsamtes und die Verarbeitung der übermittelten Daten durch diese Stellen. Hierzu können insbesondere das für Integrationsfragen zuständige Ministerium und der Thüringer Rechnungshof zählen.

Darüber hinaus erkläre ich mich bzw. erklären wir uns im Falle einer Bewilligung mit einer Veröffentlichung der Projektdaten einverstanden. Dies kann zum Beispiel in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Verzeichnis der Projektträger sein, die Zuwendungen aus dem für Integrations- und Migrationsangelegenheiten zuständigen Ministerium erhalten."