Anlage 2 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Seite 4)

Inländisches Beschäftigungsverhältnis

13. Inländisches Beschäftigungsverhältnis
Bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland: Besteht für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dem Grunde nach Sozialversicherungspflicht in Deutschland? 4)

(Besteht keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland, kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels ausgeschlossen sein oder für eine Entsendung, z. B. eine ICT-Karte, in Betracht kommen. Für Entsendungen bitte das Zusatzformular [B] ausfüllen).

Sonstige Angaben zum Arbeitgeber

14. Sonstige Angaben zum Arbeitgeber 5)
Bestehen Rückstände bei Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern?
Wurde in den letzten fünf Jahren ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen der Verletzung sozialversicherungsrechtlicher, steuerrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Pflichten eingeleitet?
Wurde in den letzten fünf Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet?
Wurde in den letzten fünf Jahren die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt?
Das Unternehmen des Arbeitgebers wurde gegründet
Das Unternehmen hat im letzten Kalenderjahr durchschnittlich beschäftigt:
Zwischen einem oder dem/der Betriebsinhaber/in oder Geschäftsführer/in und dem/der künftigen ausländischen Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin bestehen verwandtschaftliche Beziehungen?
Ggf. Angaben zu Handels- / Vereinsregister / Handwerksrolle
15.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf Blatt 5