Zur Verdeutlichung für den Verpflichtungserklärenden und um spätere Missverständnisse auszuschließen ist es zweckmäßig, bei „am...bis“ das Zeichen „*)“ einzutragen und unter dem Text das gleiche Zeichen „*)“ und dann das Datum des Beginns der voraussichtlichen Visumgültigkeit einzutragen.
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich die der Bonität zugrunde liegenden Verhältnisse verändert haben können. Nach der Visumerteilung ist ein Rücktritt des Verpflichtungserklärenden von der abgegebenen Verpflichtung nicht mehr möglich.