Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, zum Beispiel Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum - privat oder im Hotel - sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitrags- leistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung.
Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach den Paragraphen 66 und 67 Aufenthaltsgesetz. Derartige Abschiebungskosten sind zum Beispiel Reisekosten (Flugticket und / oder sonstige Transportkosten), eventuelle Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebehaft.